Brandschutz-Ausbildungen nach TRVB 117 O ⇒ Seminartermine und Preise
Professionelle Brandschutzausbildungen nach TRVB 117 O sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes in Österreich. Wir bieten normgerechte, praxisorientierte Schulungen für Brandschutzwarte, Brandschutzbeauftragte und Brandschutzgruppen – abgestimmt auf die gesetzlichen Anforderungen und die individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens.
Unsere Ausbildungen erfüllen die Vorgaben der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz (TRVB 117 O) und sorgen für maximale Sicherheit, Rechtssicherheit und Handlungskompetenz im Ernstfall.
Ausbildung zum/r Brandschutzwart:in / BSW (Modul 1)
Der Brandschutzwart unterstützt den Brandschutzbeauftragten aktiv bei der Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes und ist eine wichtige Schnittstelle im Unternehmen. Im Zuge der Brandschutzwart:innen-Ausbildung wird nach erfolgreich abgelegter Prüfung der österreichweit gültige „Brandschutz-Pass“ und ein Zeugnis ausgestellt.
Inhalte der Brandschutzwart-Ausbildung:
- Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
- Brandursachen, Brandverlauf und Brandklassen
- Brandverhütungsmaßnahmen im Betrieb
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzwartes
- Richtiges Verhalten im Brandfall
- Praktische Löschübungen mit Feuerlöschern
Zielgruppe:
Mitarbeiter:innen mit brandschutzrelevanten Aufgaben in Unternehmen, Gewerbe und Industrie.
Voraussetzung: Keine
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Ausbildung zum/r Brandschutzbeauftragten / BSB (Modul 2)
Der/Die Brandschutzbeauftragte trägt die Gesamtverantwortung für die Organisation und Umsetzung des Brandschutzes im Betrieb.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird die Ausbildung im vorhandenen Brandschutz-Pass eingetragen und auch ein Zeugnis ausgestellt.
Inhalte der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung:
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes in Österreich
- Anforderungen der TRVB 117 O
- Organisation des betrieblichen Brandschutzes
- Erstellung und Pflege von Brandschutzordnungen
- Brandgefahrenanalyse und Präventionskonzepte
- Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehren
- Ausbildung, Koordination und Kontrolle von Brandschutzwarten und -gruppen
Zielgruppe:
Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte, Objektverantwortliche und Unternehmer:innen.
Voraussetzung: Absolvierung des Modul 1 (BSW)
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Ausbildung zum Mitglied einer Brandschutzgruppe / BSG (Modul 3)
Die Brandschutzgruppe übernimmt im Brandfall den Erstangriff und unterstützt Evakuierungs- und Sicherungsmaßnahmen, bis die Feuerwehr eintrifft. Die genauen Anforderungen ergeben sich laut Brandschutzkonzept bzw. Behördenbescheiden. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird die Ausbildung im vorhandenen Brandschutz-Pass eingetragen und auch ein Zeugnis ausgestellt.
Inhalte der Brandschutzgruppen-Ausbildung:
- Aufgaben und Organisation der Brandschutzgruppe
- Alarmierungs- und Evakuierungsabläufe
- Praktische Brandbekämpfung
- Sicherer Umgang mit Löschgeräten
- Teamarbeit und Koordination im Einsatzfall
- Zusammenarbeit mit Einsatzkräften
Zielgruppe:
Mitarbeiter:innen, die aktiv in den betrieblichen Brandschutz eingebunden sind.
Voraussetzung: Absolvierung des Modul 1 (BSW)
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Brandschutz-Technikseminare
Wir bieten ebenso Brandschutz-Ausbildung, die Brandschutzorganen auf dem Gebiet verschiedener spezieller Brandschutzeinrichtungen dienen. Das sind z.B. Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen, Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen.
Derartige Anlagen müssen von Anlagenwarten (Sprinklerwart; Anlagenwart für Brandmeldeanlagen, Gaslöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Druckbelüftungsanlagen) betreut werden, die eine Ausbildung gemäß TRVB O 117 und den jeweiligen weiteren Errichtungs- und Betriebsrichtlinien, sowie eine Einschulung durch die Errichterfirma absolviert haben. Die Ausbildung zum Anlagenwart erfolgt aufbauend auf die Ausbildung zum BSB in Brandschutztechnikseminaren.
Seminare zum Thema nutzungsbezogener Brandschutz
Hier bieten unsere Experten Brandschutz-Seminare, die der Fortbildung von Brandschutzorganen auf dem Gebiet des Brandschutzes bei verschiedenen Nutzungen dienen. Diese werden auf spezielle Eigenheiten und Gefährdungen der unterschiedlichen Betriebsarten abgestimmt und müssen eine Mindestunterrichtszeit von 6 Stunden aufweisen
- N1 Betriebe mit besonderer Personengefährdungwie Hotels, Schulen, Universitäten, Bürogebäude, Veranstaltungsstätten, Wohnhausanlagen, Verkaufsstätten, Hochhäuser
- N2 Betriebe mit erhöhter Brandgefahr wie Gewerbe- und Industrieanlagen, holz- und papierverarbeitende Betriebe
- N3 Betriebe mit besonderen Gefährdungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Strafvollzugsanstalten (Ausbildung vorzugsweise vor Ort)
Brandschutz-Fortbildungsseminare
Veranstaltungen, die der Fortbildung von Brandschutzorganen und des Weiteren der Verlängerung der Gültigkeit des Brandschutzpasses dienen. Zu den Fortbildungsseminaren gehören Nutzungsbezogene Seminare, allgemeine von einer anerkannten Ausbildungsorganisation angebotene Fortbildungsseminare oder Jour-Fixes, jeweils im Ausmaß von mind. 6 Stunden. Das Absolvieren von Fortbildungen zumindest alle 5 Jahre ist für BSB verpflichtend.




